Ausfallbonus NEU – ab Juli

Obwohl bald niemand mehr das Thema COVID-19-Pandemie hören möchte, sind wir doch alle froh über die
Förderungen und Unterstützungen der Regierung in diesen wirtschaftlich oft immer noch schwierigen Zeiten.
So freuen wir uns auch über den Aufallsbonus, der ab Juli 2021 für weitere 3 Monate bis September in die
Verlängerung gegangen ist.
Erschwerend jedoch ist die Tatsache, dass die Förderungsvoraussetzungen und Beantragungsmöglichkeiten sich
von denen für den bisherigen Ausfallsbonus unterscheiden.
Zur besseren Übersicht fassen wir die neuen Regelungen für den Ausfallsbonus der Monate Juli – September für
Sie zusammen:

  1. Es gibt nur noch den Ausfallsbonus. Der 15%ige Vorschuss für den Fixkostenzuschuss kann nicht mehr
    beantragt werden. Dies ist daher nachvollziehbar, da der Fixkostenzuschuss nur für Zeiträume bis Juni
    beantragt werden kann.
  2. Das neue Eintrittskriterium für die Beantragung des Ausfallsbonus ist ab Juli 50 % Umsatzausfall statt
    bisher nur 40 %.
  3. Bisher war der Ausfallsbonus 15% des Umsatzausfalls. Ab Juli erfolgt eine Staffelung der Ersatzraten
    nach dem branchenspezifischen Rohertrag. Diese Staffelung geht von 10%, über 20%, 30% bis zu 40%.
  4. Gedeckelt wurde der Ausfallsbonus ab Juli mit 80.000 Euro statt bisher 30.000 Euro.
  5. Neu ist auch eine Deckelung in Zusammenhang mit der Kurzarbeit (KUA). Ausfallsbonus und KUAErsatz dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.
  6. Die Dividenden-, Boni- und Kündigungsregelungen werden vom FKZ 800.000 übernommen.
    Danach hat bis 31. Dezember 2021 eine maßvolle Dividenden- und Gewinnauszahlungspolitik zu
    erfolgen und die Förderung darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer
    verwendet werden. Kurzarbeit ist in Anspruch zu nehmen anstatt Kündigungen auszusprechen.
    Gerne beraten wir Sie bei weiteren Fragen.
    …gemeinsam stark…